Stand: 24. Juli 2025
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Verträge zwischen der Abbrasfion, Hohenstaufenring 58, 50674 Köln (nachfolgend "Auftragnehmer") und ihren Auftraggebern (nachfolgend "Auftraggeber") über die Erbringung von Leistungen im Bereich Zaunbau, Sichtschutz, Tore und verwandter Dienstleistungen.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
(3) Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
(2) Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Ausführung der Leistung zustande.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
(1) Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung und den beigefügten Unterlagen.
(2) Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.
(3) Zusätzliche Leistungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden gesondert berechnet.
(1) Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(3) Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet.
(4) Der Auftraggeber ist nur zur Aufrechnung berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Auftragnehmer anerkannt sind.
(1) Lieferzeiten sind nur dann verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden.
(2) Die Lieferzeit beginnt mit der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Beibringung der vom Auftraggeber zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen und vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.
(3) Wird die vereinbarte Lieferzeit aus Gründen überschritten, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, verlängert sich die Lieferzeit entsprechend.
(1) Die Gefahr geht mit der Ablieferung der Ware an den Auftraggeber oder an eine von ihm bezeichnete Person über.
(2) Bei Werkleistungen geht die Gefahr mit der Abnahme über. Einer Abnahme steht es gleich, wenn der Auftraggeber mit der Abnahme in Verzug ist.
(1) Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen bei Gefahrübergang frei von Sach- und Rechtsmängeln sind.
(2) Mängel sind dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Bei Werkleistungen ist eine Mängelrüge nur bis zur Abnahme, spätestens jedoch binnen 14 Tagen nach Fertigstellung möglich.
(3) Bei berechtigten Mängelrügen wird der Auftragnehmer nach seiner Wahl den Mangel beseitigen oder Ersatz liefern. Ist die Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung fehlgeschlagen, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
(4) Die Gewährleistungszeit beträgt 2 Jahre ab Ablieferung oder Abnahme.
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
(2) Für Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, haftet der Auftragnehmer nur, soweit eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. In diesem Fall ist die Haftung auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel bleibt unberührt.
(1) Die gelieferten Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum des Auftragnehmers.
(2) Der Auftraggeber ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang zu veräußern. Er tritt bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm aus der Weiterveräußerung erwachsen.
(1) Der Auftragnehmer erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Auftraggebers nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Nähere Informationen zum Datenschutz finden sich in der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort für alle Leistungen aus diesem Vertrag ist Köln.
(3) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Köln, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
(1) Für Bauleistungen gelten ergänzend die Vorschriften der VOB/B (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil B), soweit diese AGB keine abweichenden Regelungen enthalten.
(2) Der Auftraggeber hat die Baustelle ordnungsgemäß vorzubereiten und für die Dauer der Arbeiten zur Verfügung zu stellen.
(3) Mehr- oder Mindermengen gegenüber dem Vertrag werden nach den vereinbarten Einheitspreisen abgerechnet.
(1) Wartungsarbeiten werden auf Grundlage gesonderter Wartungsverträge erbracht.
(2) Bei Wartungsverträgen gelten gesonderte Geschäftsbedingungen, die Bestandteil des jeweiligen Wartungsvertrages werden.
(3) Notfall-Reparaturen außerhalb der regulären Arbeitszeiten werden mit einem Zuschlag von 50% auf den regulären Stundensatz berechnet.
Abbrasfion
Hohenstaufenring 58
50674 Köln
Deutschland
Telefon: +49 221 95299421
E-Mail: [email protected]
Website: www.abbrasfion.com